Urteil des Bundesgerichtshofs: Cheat-Software bei Singleplayer-Spielen ist rechtlich zulässig

Am Morgen des 31. Juli 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil im Fall der urheberrechtlichen Zulässigkeit von „Cheat-Software“ einen über 13 Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen Sony und der Firma Design and Development Ltd. endgültig beendet. Das Verfahren begann im Jahr 2012, als Sony den Anbieter der sogenannten Cheat-Software wegen Urheberrechtsverletzung durch unzulässige Manipulation und Veränderung von Computerspielen auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz verklagte.

Im Mittelpunkt stand das Rennspiel Motorstorm – Arctic Edge von BigBig Studios für die PSP. Die Cheat-Software ermöglichte es den Spielern, beispielsweise den Turbo unbegrenzt zu nutzen oder Fahrer vom Anfang an auszuwählen, obwohl diese im normalen Spielverlauf erst später freigeschaltet werden konnten. Sony argumentierte, dass durch diese Manipulationen die Integrität des Spiels verletzt werde und klagte auf Unterlassung.

Zunächst gab das Landgericht Hamburg 2012 Sony Recht und sah die Manipulation als unzulässigen Eingriff in das Urheberrecht an. Im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Hamburg 2021 musste Sony jedoch eine Niederlage hinnehmen. Das Unternehmen legte Revision beim BGH ein, der das Verfahren 2023 aussetzte, um dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Rechtmäßigkeit der Cheat-Software vorzulegen. Im Oktober 2024 entschied der EuGH, dass die genannte Cheat-Software zulässig sei und keinen Eingriff in das Urheberrecht darstelle.

Der BGH hat nun in seinem Urteil die Revision von Sony endgültig abgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass nur der Quell- und Objektcode eines Computerprogramms urheberrechtlich geschützt sind, da sie die Vervielfältigung und Entstehung eines Programms ermöglichen. Die Cheat-Software suggeriere lediglich einen Zustand, der auch im regulären Spiel erreicht werden könne. Zwar werde der Ablauf des Programms verändert, jedoch keine Programmdaten des Quell- oder Objektcodes. Die Eingriffe beschränkten sich auf Parameter im Arbeitsspeicher, die nur temporär beeinflusst werden.

Dieses Urteil beendet nicht nur einen langjährigen Rechtsstreit, sondern hat auch grundsätzliche Bedeutung für die Bewertung von Cheat-Programmen bei Singleplayer-Spielen. Für Multiplayer-Titel gilt jedoch weiterhin, dass das Anbieten und Entwickeln von Cheat-Software wettbewerbswidrig sein kann und das Urheberrecht verletzen kann. Bereits vor einigen Jahren hatte der BGH entschieden, dass bei Multiplayer-Spielen wie World of Warcraft das Anbieten solcher Cheats wettbewerbswidrig sein und die Entwicklung Urheberrechtsverletzungen darstellen kann, vorausgesetzt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind entsprechend formuliert.

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